Riester-Rente – Anlageformen der Riester-Rente im Überblick

Riester-Rente – Anlageformen der Riester-Rente im Überblick

Die Riester-Rente soll die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen und damit einen Beitrag zu einer optimierten finanziellen Versorgung im Ruhestand leisten. Sie steht insofern vor allem den versicherungspflichtig Beschäftigten zur Verfügung und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen.

Hierzu ist es zum einen erforderlich, dass der Beitragszahler einen Anteil von 4 Prozent seines Vorjahreseinkommens in Form monatlicher Beiträge in einen Riester-Vertrag einbringt. Diese Verträge wiederum müssen zertifiziert sein, was vor allem die bereits eingezahlten Beträge sichern soll. Dabei bleibt es dem Beitragszahler überlassen, welche exakte Vertragsform er wählt. Diese unterscheiden sich vor allem durch die jeweils zu Grunde liegende Anlageform in Bezug auf das entstehende Vermögen.

Grundsätzlich ist hierbei zwischen Sparplänen und Rentenversicherungen zu unterscheiden. Während die Sparpläne das Ziel verfolgen, während der Ansparphase ein Vermögen aufzubauen, dass später, kurz vor der Auszahlungsphase in eine Rente umgewandelt wird, setzen die Lebensversicherungen diese Zielsetzung von Beginn an um, so dass eine spätere Umwandlung nicht nötig wird.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Anlageformen sich durch ihre jeweiligen Renditechancen voneinander unterscheiden. Werden in der Ansparphase durch eine adäquate Geldanlage hohe Renditen erwirtschaftet, so kommen diese dem Gesamtvermögen und damit der Höhe der späteren Rentenzahlung unmittelbar zu Gute.

Im Zusammenspiel von Eigenleistungen und staatlicher Förderung kann auf diese Weise durch die Rendite eine zusätzliche Quelle von Zuflüssen realisiert werden, so dass die spätere Rente von insgesamt drei Faktoren begünstigt wird.
Der Banksparplan realisiert eine klassische und risikofreie Anlage der eingezahlten Beiträge und der Beträge der staatlichen Förderung und erwirtschaftet auf diesem Wege ein zwar sicheres Vermögen, das allerdings lediglich mit durchschnittlichen Renditen ausgestattet wird.
Der Banksparplan ist somit vorrangig ein Instrument für Beitragszahler, die von Beginn des Riester-Vertrages an exakt wissen wollen, welchen monatliche Rente am Ende realisiert werden kann, ohne dass sie für die Chance auf eine höhere Rendite ein gewisses Risiko einzugehen bereit wären. Hierzu muss allerdings gesagt werden, dass es eine fixierte Eigenschaft der Riester-Verträge ist, dass die gesparten Beträge, wie auch die staatlichen Zulagen grundsätzlich gesichert sind. Lediglich die erzielbare Rendite während der Ansparphase kann, je nach gewähltem Modell, abweichend ausfallen.

Der Fondssparplan, anstelle des Banksparplans, verschafft hierbei die Chance auf wesentlich höhere Renditen, die vor allem von dem Umstand begünstigt werden, dass die Anlagezeit in den meisten Fällen sehr lang ist. Über lange Zeiträume weisen die Fonds in den meisten Fällen eine hohe Performance auf, die den künftigen Rentenzahlungen zu Gute kommt. Während der Ertrag bei Fondsbeteiligungen häufig durch die Ausgabeaufschläge gemindert wird, bieten freie Fondsvermittler Rabatte auf diese Kosten von bis zu 100 Prozent an. Am Ende der Laufzeit wird auch diese Anlageform in eine Rente umgewandelt, die sodann monatlich ausgezahlt wird.

Entscheidet sich der Beitragszahler stattdessen für eine Anlage in Form einer privaten Rentenversicherung, so steht auch hierbei, neben der klassischen Form, eine fondsgebundene Rentenversicherung zur Verfügung. Auch hier profitiert der Versicherte von den möglichen hohen Renditen und hat so die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit seiner späteren Rente aktiv mitzubestimmen. In einigen Fällen werden, ergänzend zu den dargestellten Anlageformen, auch Riester-Verträge in Form von Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen angeboten. Diese setzen jedoch die Bereitschaft des Arbeitgebers voraus, entsprechende Modelle in dem jeweiligen Unternehmen anzubieten.