Riester-Rente – Basiswissen zur staatlich geförderten Riester-Rente

Riester-Rente – Basiswissen zur staatlich geförderten Riester-Rente

Aus der Sicht deutscher Beschäftigter ist die persönliche Altersversorgung, in Form der gesetzlichen Rente, mit einer Reihe von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten belegt. Aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge und hoher Arbeitslosigkeit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Renten stabil steigen, um dadurch zumindest Teuerungs- und Inflationsraten abzupuffern.

Die Anwendung des Nachhaltigkeitsverfahrens, innerhalb dessen festgelegt ist, dass die Höhe der aktuellen Löhne und Gehälter einen Einfluss auf den Rentenwert hat, lässt vermuten, dass innerhalb der gesetzlichen Rente in der Zukunft mit Einbußen zu rechnen ist.

Vor diesem Hintergrund besteht eine hohe Bereitschaft in der Bevölkerung, zusätzlich zu der gesetzlichen Versorgung, auch eigene Beiträge zu leisten. Der Staat unterstützt solche Aktivitäten und ruft seine Bürger aktiv zu Eigenleistungen auf, um damit eine angemessene Versorgung in der Zeit des Ruhestandes zu erreichen.

Seit dem 01.01.2002 wurde in diesem Zusammenhang ein neues Modell zur privaten Altersvorsorge installiert. Die Riester-Rente, benannt nach dem damals amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, ermöglicht unter Einbeziehung staatlicher Förderungen, den Aufbau einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge, die den Anspruch auf gesetzliche Rentenzahlungen ergänzen soll.

Zur Verfügung steht das Modell dabei den gesetzlich Versicherten, sowie den Beamten, Soldaten und Richtern. Das Modell sieht vor, dass der Versicherte selber regelmäßige Beiträge leistet, die ausschließlich zur späteren Verrentung vorgesehen sind. Erfolgt die Ansparphase im Rahmen eines zertifizierten Vertrages, so stehen staatliche Förderungen im Rahmen von Zulagen und Steuererleichterungen zur Verfügung.

Die Zertifizierung setzt die Einhaltung von einer Reihe von Merkmalen und Eigenschaften entsprechender Verträge voraus. So ist der Anbieter verpflichtet, zu garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der geleisteten Beiträge, also Eigenleistungen und staatliche Zulagen, zur Verfügung stehen.

Weiterhin muss sicher gestellt sein, dass die Auszahlung frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres beginnen darf, dass anfallende Gebühren und Vertriebskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt werden müssen, dass eine Transparenz in Bezug auf die Anlage der Gelder und deren genaue Verwendung zu bestehen hat und dass dem Versicherten die Möglichkeit gewährt wird, den Vertrag quartalsweise zu kündigen und ruhen zu lassen.

Darüber hinaus muss der Versicherte, in Bezug auf sein steuerpflichtiges Einkommen des Vorjahres, mindestens einen Betrag in Höhe von 4 Prozent ansparen, wobei hier eine Höchstgrenze von 2.100 Euro festgelegt wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so gewährt der Staat eine Unterstützung des Vertrages, die in Form von Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten realisiert wird.

Seit 2008 liegt die jährliche Grundzulage bei einem Betrag in Höhe von 154 Euro. Zusätzliche Förderbeiträge werden für Kinder des Versicherten gewährt, wenn diese wenigstens an einem Monat des jeweiligen Kalenderjahres Kindergeld erhalten haben.

Des Weiteren liegt seit dem Jahr 2008 die Zulage pro Kind bei 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, steuert der Staat einen jährlichen Betrag in Höhe von 300 Euro bei. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die gezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen. Dies geschieht im Rahmen eines Sonderabzuges, das allerdings mit den empfangenen Zulagen verrechnet wird, so dass es nicht zu einer mehrfachen Förderung kommen kann.

Es stehen insgesamt verschiedene Modelle zur Verfügung, innerhalb derer die angesparten Beträge und die Zulagen angelegt werden können. Grundsätzlich können hierbei Banksparpläne, klassische private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne zum Einsatz kommen, die sich teilweise erheblich in ihren Renditen unterscheiden.

Die Riester-Rente stellt damit einen sinnvollen und aktiven Beitrag zur privaten Altersvorsorge dar, der von Beschäftigten zunehmend genutzt wird. Hierdurch wird die berechtigte Sorge um den Lebensstandard und die Lebensqualität im Rentenalter gemildert und überzeugend gelöst.